A+
A
 A-

Checkboxen an Formularen …

… und der Zwang, etwas anklicken zu müssen, um damit zu bestätigen, dass man die Datenschutzerklärung gelesen habe. Was niemand, wirklich niemand macht. Außer Herr Schrems aus Österreich vielleicht. Das ist der Herr, dem wir in großen Teilen das DSGVO-Gedöns zu verdanken haben. Weshalb es jetzt super „seriöse“ Anwaltsfirmen gibt, die sich auf Abmahnwellen spezialisiert haben, um sich daran zu bereichern, statt etwas ansatzweise Sinnvolles zu tun. Kann man heraushören, wie sauer die uns machen?

Kurz: Checkboxen sind so unnötig wie ein Kropf. Zumindest in den allermeisten Fällen. Eine Checkbox am Kontaktformular? Wir zwingen also die Interessierten zu bestätigen, dass sie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben? Wobei sie uns nur eine kurze, unverbindliche Nachricht zukommen lassen wollen und dabei in den meisten Fällen eh nur ihre E-Mail, den Namen und eben die Nachricht eingeben? Nein.

Ein Hinweis darauf, was an Daten gespeichert wird oder der Hinweis darauf, wo dieses nachzulesen ist, reicht in den meisten Fällen. Dieser Hinweis sollte, mit einer Sprungmarke versehen, direkt zu dem relevanten Passus in den Datenschutzhinweisen verlinken. So können Interessierte sich kurz dazu informieren. (Genau, Inga und ich nennen den rechtlichen Part Datenschutzhinweis. Denn mehr ist es nicht, es ist der Hinweis darauf, was mit den Daten der Besuchenden passiert beim Aufruf unserer Seiten. Und das ist herzlich wenig.) Mehr dazu kannst du hier nachlesen, der Link, wie auch folgende auf dieser Seite, öffnet im neuen Tab: https://www.e-recht24.de/online-marketing/10651-abmahnung-kontaktformular.html

Ähnliches gilt für die Anmeldung zum Newsletterformular, mehr erfährst du hier dazu: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6534-newsletter-rechtssicher-erstellen-und-versenden.html

Ein abschließender Hinweis noch, mach nur die nötigsten Eingaben zu Pflichtfeldern. Name, Nachricht und eine Kontaktmöglichkeit, das reicht. Frag andere Dinge gerne ab, aber nur als Option. Auch hier kann es zur Abmahnung kommen, wenn man mehr Pflichteingaben verlangt, als unbedingt notwendig.